Coreline OS
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Rechtliches

Nutzungsbedingungen für Coreline OS

Die aktuellen Vertragsbedingungen für die Nutzung von Coreline OS.

Dokumentversion1.2.0
Veröffentlicht29. August 2026
Gültig ab28. September 2026
Ersetzt1.1.0
Kanonische URLhttps://corelineos.com/de/terms

Diese Nutzungsbedingungen (die Bedingungen) regeln den Zugang zu und die Nutzung von Coreline OS, einschliesslich Weboberflächen, APIs, Model-Context-Protocol-(MCP-)Endpunkten, Integrationen, Dokumentationen und damit zusammenhängendem Support (zusammen der Dienst). Bitte lesen Sie sie sorgfältig.

Der kundenorientierte Dienst wird über die in Ziffer 1.5 aufgeführten offiziellen Coreline OS-Adressen bereitgestellt. Diese Adressen sowie ihre Pfade und Schnittstellen fallen unter diese Bedingungen.

1. Parteien, Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Anbieterin des Dienstes ist die Boeni Industries AG, Sihleggstrasse 23, CH-8832 Wollerau, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Schwyz unter CHE-404.375.091 (wir, uns oder unser).
  2. Die Person oder Organisation, welche diese Bedingungen akzeptiert oder für deren Rechnung der Dienst genutzt wird, ist die Kundin bzw. der Kunde (der Kunde, Sie oder Ihr). Akzeptiert eine Person diese Bedingungen für eine Organisation, sichert sie zu, dazu bevollmächtigt zu sein. Die Organisation ist der Kunde.
  3. Der Dienst richtet sich ausschliesslich an Organisationen und berufliche Nutzerinnen und Nutzer. Er wird nicht für Konsumentinnen und Konsumenten oder Kinder angeboten. Soweit zwingendes Recht dennoch anwendbar ist, bleiben unabdingbare Rechte unberührt.
  4. Diese Bedingungen gelten für den Dienst und nicht nur für den Besuch von corelineos.com. Eine separat unterzeichnete Vereinbarung oder ein Bestellformular, das abweichende Bedingungen ausdrücklich einbezieht, geht diesen Bedingungen bei Widerspruch vor. Der Auftragsbearbeitungsvertrag in Anhang 1 geht den übrigen Bedingungen für die Bearbeitung von Personenbezogenen Kundendaten vor.
  5. Die offiziellen kundenorientierten Coreline OS-Adressen sind:
DienstOffizielle Adresse
Kommerzielle Websitehttps://corelineos.com und https://www.corelineos.com
Coreline OS Studiohttps://studio.corelineos.com
Coreline OS-APIhttps://api.corelineos.com
Coreline OS-Plattform und Mandanten-Plattform-MCPhttps://platform.corelineos.com
Coreline OS-Runtime-MCPhttps://mcp.corelineos.com

Coreline OS kann Transaktions-E-Mails auch von @mail.corelineos.com versenden. Kein anderer Domainname und keine andere Adresse ist ein offizieller kundenorientierter Coreline OS-Dienst, ausser die Boeni Industries AG teilt dies über eine der vorstehenden Adressen oder in einer unterzeichneten Vereinbarung mit.

2. Vertragsschluss und Änderungen

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn Boeni Industries AG einen Kunden-Workspace aktiviert, eine Bestellung bestätigt oder die Nutzung des Dienstes auf andere Weise ermöglicht, je nachdem, was zuerst eintritt. Die Nutzung des Dienstes bestätigt die Annahme dieser Bedingungen.
  2. Boeni Industries AG kann diese Bedingungen aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, technischen oder geschäftlichen Gründen ändern. Über eine wesentliche nachteilige Änderung informieren wir mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail, im Dienst oder auf einem anderen angemessenen dauerhaften Weg. Eine kürzere Frist bleibt vorbehalten, wenn sie zur Einhaltung von Recht, zur Behebung eines dringenden Sicherheitsrisikos oder zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie den betroffenen Dienst vor Inkrafttreten kündigen. Die weitere Nutzung nach dem Inkrafttreten gilt als Annahme.

3. Der Dienst

  1. Coreline OS ist eine mandantenfähige operative Software, mit der Kunden Anwendungen, Workflows, Integrationen sowie KI-gestützte oder durch Agenten betriebene Funktionen konfigurieren und betreiben können. Der Zugriff kann durch Personen, Software-Clients und autorisierte Agenten über die von uns bereitgestellten Schnittstellen erfolgen.
  2. Vorbehältlich dieser Bedingungen gewährt Boeni Industries AG dem Kunden während der Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht, den Dienst durch seine Autorisierten Nutzer für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
  3. Autorisierte Nutzer sind Mitarbeitende, Auftragnehmende und andere Personen, die der Kunde zur Nutzung seines Workspace berechtigt. Der Kunde haftet für deren Handlungen und Unterlassungen und hält Konto-, Rollen- und Zugriffsangaben aktuell.
  4. Boeni Industries AG kann Beta-, Vorschau-, Test- oder kostenlose Funktionen bereitstellen. Diese können jederzeit geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden und werden ohne Zusage zu Verfügbarkeit, Support, Kontinuität oder Eignung bereitgestellt. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 15 gelten vorbehaltlich zwingenden Rechts.
  5. Dokumentation, öffentliche Produktbeschreibungen und Roadmaps beschreiben den Dienst allgemein. Sie sind keine Zusage, dass eine Funktion zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Form verfügbar sein wird.
  6. Soweit ein unterzeichnetes Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist Boeni Industries AG nicht verpflichtet, eine bestimmte Funktion, Schnittstelle, API-Version, Integration, ein Modell, ein Ausgabeformat oder Rückwärtskompatibilität beizubehalten. Der Kunde ist für seine eigenen Integrationen, Konfigurationen, Kontrollen und Notfallvorkehrungen verantwortlich.

4. Konten, Sicherheit und Befugnisse

  1. Der Kunde muss richtige Konto- und Rechnungsangaben machen und diese unverzüglich aktualisieren. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde schützt Zugangsdaten, Zugriffstokens, API-Schlüssel und Zugangsdaten verbundener Systeme mit angemessenen Massnahmen.
  2. Bei vermutetem unbefugtem Zugriff, Verlust von Zugangsdaten oder einem den Dienst betreffenden Sicherheitsvorfall benachrichtigt der Kunde Boeni Industries AG unverzüglich unter hello@corelineos.com. Boeni Industries AG kann eine Rotation von Zugangsdaten verlangen, kompromittierte Zugriffe deaktivieren oder andere verhältnismässige Schutzmassnahmen ergreifen.
  3. Eine Workspace-Administration kann Nutzer einladen, Rollen zuweisen, Anwendungen konfigurieren, Dienste Dritter verbinden, Ausgaben- oder Kapazitätskontrollen autorisieren und Agenten- oder Automatisierungsaktionen innerhalb ihrer Berechtigungen aktivieren. Der Kunde ist für die Auswahl seiner Administratoren sowie für alle über seine Konten erteilten Anweisungen und vorgenommenen Konfigurationen verantwortlich.
  4. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten über seine Konten verantwortlich, einschliesslich Aktivitäten von Autorisierten Nutzern, Administrationen, Software-Clients und Agenten, soweit diese nicht unmittelbar durch eine Verletzung dieser Bedingungen durch Boeni Industries AG oder zwingendes Recht verursacht werden.

5. Zulässige Nutzung

  1. Der Kunde und seine Autorisierten Nutzer nutzen den Dienst rechtmässig, professionell sowie in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen, der anwendbaren Dokumentation und allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften.
  2. Der Kunde darf nicht und darf Dritten nicht erlauben:
    • den Dienst zu nutzen, um Rechte zu verletzen, Vertraulichkeit zu verletzen, Daten unrechtmässig zu bearbeiten oder rechtswidriges, schädliches, diskriminierendes, täuschendes oder betrügerisches Verhalten zu ermöglichen;
    • Schadsoftware, zerstörerischen Code oder rechtswidrige bzw. Rechte Dritter verletzende Inhalte hochzuladen, zu übermitteln oder verfügbar zu machen;
    • den Dienst, seine Sicherheitskontrollen, Nutzungsgrenzen, Mandantentrennung oder den Zugang anderer Nutzer zu stören, zu umgehen, zu untersuchen oder zu beeinträchtigen;
    • ausserhalb autorisierter Schnittstellen und Berechtigungen auf den Dienst oder nicht öffentliche Daten zuzugreifen oder den unbefugten Zugang zu Konten, Systemen, Netzwerken oder Daten zu versuchen;
    • den Dienst zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu versuchen, daraus Quellcode abzuleiten, soweit ein solches Verbot nicht durch zwingendes Recht untersagt ist;
    • den Dienst zu vermieten, zu verleasen, weiterzuverkaufen, im Time-Sharing oder als Servicebüro bereitzustellen oder ihn auf andere Weise nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen;
    • Schutzvermerke zu entfernen, Name, Marken oder Logos von Boeni Industries AG ohne schriftliche Erlaubnis zu verwenden oder unter Nutzung nicht öffentlicher Funktionen oder Schnittstellen des Dienstes einen konkurrierenden gehosteten Dienst nachzubilden;
    • den Dienst so zu nutzen, dass eine unangemessene Belastung entsteht oder Nutzungs-, Kapazitäts-, Zahlungs-, Sicherheits- oder Zugriffskontrollen umgangen werden; oder
    • eine KI- oder Agentenfunktion für Entscheidungen oder Handlungen einzusetzen, bei denen menschliche Prüfung, Einwilligung, Befugnis oder andere Sicherungsmassnahmen gesetzlich erforderlich oder dem Risiko angemessen sind.
    • den Dienst unter Verletzung anwendbarer Exportkontroll-, Sanktions-, Anti-Korruptions-, Geldwäscherei- oder sonstiger Handels-Compliance-Vorschriften nutzen; oder
    • den Dienst in einem verbotenen, regulierten oder Hochrisiko-Kontext nutzen, ohne alle nach anwendbarem Recht und dem Risiko erforderlichen Bewilligungen, Lizenzen, Hinweise, Einwilligungen, menschlichen Kontrollen und Schutzmassnahmen einzuholen.
  3. Boeni Industries AG kann vermuteten Missbrauch untersuchen und den Zugang nach Ziffer 16 sperren. Wir bemühen uns angemessen, Umfang und Dauer einer Sperre zu begrenzen.

6. Kundendaten, Kundeninhalte und KI-gestützte Funktionen

  1. Kundendaten sind Daten, Inhalte, Anweisungen, Prompts, Dateien, Aufzeichnungen, Zugangsdaten, Konfigurationen und andere Materialien, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes durch den Kunden übermittelt, gespeichert, erzeugt oder zugänglich gemacht werden, einschliesslich Daten aus einem verbundenen Dienst. Kundendaten umfassen nicht die Telemetriedaten von Boeni Industries AG, aggregierte oder de-identifizierte Informationen oder Daten, die Boeni Industries AG unabhängig ausserhalb des Dienstes erhebt.
  2. Im Verhältnis der Parteien zueinander behält der Kunde alle Rechte an den Kundendaten. Der Kunde erteilt Boeni Industries AG die beschränkten Rechte, die erforderlich sind, um den Dienst nach diesen Bedingungen und dem Auftragsbearbeitungsvertrag zu hosten, zu bearbeiten, zu übermitteln, anzuzeigen, zu sichern, zu schützen, zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
  3. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass Kundendaten, Anweisungen, Konfigurationen, Verbundene Dienste und die Nutzung des Dienstes richtig, rechtmässig und angemessen autorisiert sind und dass alle Rechte, Rechtsgrundlagen, Hinweise, Einwilligungen, Genehmigungen und Berechtigungen vorliegen, damit Boeni Industries AG und ihre Unterauftragsbearbeiter Kundendaten wie über den Dienst angewiesen bearbeiten dürfen. Der Kunde darf keine Daten übermitteln, deren rechtliche oder vertragliche Beschränkung die vorgesehene Bearbeitung rechtswidrig machen würde.
  4. KI-gestützte und agentenbasierte Funktionen können unvollständige, unrichtige, ungeeignete oder unerwartete Ergebnisse erzeugen und nur im Umfang der im Dienst konfigurierten und erteilten Berechtigungen Handlungen auslösen. Der Kunde prüft Ergebnisse eigenständig und richtet angemessene Berechtigungen, Freigabeschritte, Ausgabenlimiten, Überwachung, Eskalation und menschliche Kontrolle ein, bevor er sich auf ein Ergebnis stützt oder eine automatisierte Handlung rechtliche, finanzielle, arbeitsrechtliche, sicherheitsrelevante, medizinische, regulatorische oder andere erhebliche Auswirkungen haben lässt. Der Kunde bleibt für Entscheidungen und Handlungen über seinen Workspace verantwortlich.
  5. Boeni Industries AG beansprucht kein Eigentum an Kundendaten und verwendet sie nicht zum Training allgemein verfügbarer Foundation-Modelle, ausser der Kunde hat dem ausdrücklich zugestimmt. Wir dürfen aggregierte oder de-identifizierte Informationen sowie Telemetriedaten, die keinen Kunden oder keine Person identifizieren, zum Betrieb, zur Sicherung, Analyse und Verbesserung des Dienstes verwenden.

7. Verbundene Dienste und Inhalte Dritter

  1. Der Dienst kann dem Kunden erlauben, Dienste Dritter, Software, Datenquellen, Modelle oder Inhalte zu verbinden (Verbundene Dienste). Der Kunde entscheidet, ob er einen Verbundenen Dienst aktiviert und welche Berechtigungen oder Daten dieser erhält.
  2. Für Verbundene Dienste gelten deren eigene Bedingungen und Datenschutzhinweise. Boeni Industries AG kontrolliert diese nicht und ist nicht verantwortlich für ihre Verfügbarkeit, Sicherheit, Inhalte, Handlungen, Unterlassungen oder Bearbeitung von Kundendaten. Der Kunde beschafft alle für die Verbindung und Nutzung erforderlichen Rechte, Berechtigungen und Einwilligungen.
  3. Boeni Industries AG kann einen Verbundenen Dienst deaktivieren, beschränken oder entfernen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, Rechtskonformität, Dienstintegrität, Anforderungen Dritter oder technischen Kompatibilität angemessen erforderlich ist.

8. Betrieb, Support und Änderungen des Dienstes

  1. Boeni Industries AG erbringt den Dienst mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis und unterhält dem Wesen des Dienstes angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Der Dienst ist komplex und internetabhängig; ein unterbruchsfreier, fehlerfreier oder vollständig sicherer Betrieb wird nicht garantiert.
  2. Wir können geplante oder dringliche Wartungen durchführen sowie Funktionen, Schnittstellen, APIs, Integrationen, Modelle, Ausgabeformate oder Abhängigkeiten Dritter aus Sicherheits-, Rechts-, Handels-, Betriebs-, technischen oder Produktentwicklungsgründen ändern, einstellen, ersetzen oder beschränken. Soweit wirtschaftlich angemessen und praktikabel, informieren wir vorab über eine wesentliche Änderung entgeltlicher Kernfunktionalität. Für eine nach dieser Ziffer zulässige Änderung, Einstellung oder Inkompatibilität haften wir nicht, vorbehaltlich Ziffer 15 und zwingenden Rechts.
  3. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst der Dienst kein Service-Level-Agreement, keine bestimmte Reaktionszeit, keine Implementierungsleistungen und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Medizin- oder sonstige Fachberatung.

9. Preise, Kapazität und Zahlungen

  1. Die aktuelle Preisliste, das Kapazitätsangebot und ein anwendbares Bestellformular nennen die massgebenden Preise, Währung, Steuern, Verfallsbedingungen und Kaufbedingungen. Der Kunde bezahlt für bewertete operative Arbeit und separat vereinbarte Leistungen. Boeni Industries AG verrechnet keine Gebühren für Sitze, namentlich benannte Nutzer, Workspaces, Domain Packs, Verbindungen oder Funktionszugang, sofern ein Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
  2. Gekaufte Kapazität ist ein im anwendbaren Angebot beschriebener, vorausbezahlter Anspruch auf bewertete Coreline OS SaaS-Dienste. Sie ist nicht übertragbar und wird nicht zurückerstattet, soweit Ziffer 9.6 nichts anderes vorsieht; sie darf ausschliesslich im Workspace des Kunden für Coreline OS SaaS-Dienste und nicht für Produkte oder Dienste Dritter eingelöst werden. Kapazität ist kein Geld, Guthaben, Depositum, Finanzinstrument oder Vermögensrecht und hat keinen Barwert. Für Promotions-, Test-, Heartbeat-, Grant- oder Service-Recovery-Kapazität können zusätzliche Berechtigungs-, Verfalls- und Missbrauchsschutzbedingungen gelten.
  3. Boeni Industries AG dokumentiert bewertete Nutzung und Kapazitätsbewegungen. Der Kunde prüft die im Dienst verfügbaren Nutzungsangaben und meldet eine gutgläubige, hinreichend begründete Abrechnungsfrage ohne unangemessene Verzögerung. Einen offensichtlichen Bewertungsfehler korrigieren wir zukunftsbezogen oder durch Wiederherstellung von Kapazität, soweit angemessen.
  4. Bei Self-Service-Käufen verarbeitet der bezeichnete Merchant of Record oder Zahlungsdienstleister (soweit angeboten derzeit Creem) Checkout, Zahlungsmittel, Steuern, Rechnungen oder Quittungen, Rückerstattungen, Zahlungsstreitigkeiten und zahlungsbezogene Personendaten nach seinen eigenen Bedingungen. Dieser Merchant of Record ist Verkäufer im jeweiligen Zahlungsvorgang. Der Kunde muss dessen anwendbare Bedingungen einhalten. Boeni Industries AG bleibt für den Dienst und das in diesen Bedingungen beschriebene Kapazitätskonto verantwortlich.
  5. Optionale geplante Käufe oder automatische Aufladungen müssen durch einen autorisierten Billing-Nutzer ausdrücklich aktiviert werden. Der Kunde kann sie über den jeweiligen Dienst- oder Merchant-of-Record-Ablauf kündigen, vorbehaltlich des anwendbaren Angebots und der Bedingungen des Anbieters. Dabei handelt es sich um Kapazitätskäufe und nicht um ein wiederkehrendes Zugangsabonnement.
  6. Preise verstehen sich ohne MWST und vergleichbare Steuern, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Kunde trägt Steuern, die der Merchant of Record nicht erhebt oder abführt, ausgenommen Steuern auf dem Reingewinn von Boeni Industries AG. Eine Rückerstattung ist nur erhältlich, wenn zwingendes Recht, das anwendbare Angebot oder der Rückerstattungsprozess des Merchant of Record dies verlangen bzw. erlauben. Eine Korrektur eines von Boeni Industries AG verursachten Bewertungsfehlers nach Ziffer 9.3 bleibt vorbehalten.
  7. Fällige Beträge sind vollständig und ohne Verrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu bezahlen, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Der Kunde trägt Bank-, Überweisungs-, Inkasso- und ähnliche Kosten und stellt die für die steuerliche Behandlung vernünftigerweise erforderlichen Unterlagen bereit. Überfällige Beträge werden zum gesetzlichen Zinssatz oder, falls höher, zum in einem anwendbaren Bestellformular genannten Satz zuzüglich angemessener Inkassokosten verzinst.
  8. Die Betriebs-, Sicherheits-, Kapazitäts- und Nutzungsaufzeichnungen von Boeni Industries AG sind vorbehaltlich eines offensichtlichen Fehlers massgebend. Der Kunde muss eine gutgläubige, hinreichend begründete Abrechnungsfrage innert 30 Tagen nach Bereitstellung der betreffenden Aufzeichnung oder Rechnung erheben; dies berechtigt nicht zum Zurückbehalt unbestrittener Beträge.

10. Geistiges Eigentum und Feedback

  1. Boeni Industries AG und ihre Lizenzgeber behalten alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche am und zum Dienst, an der Dokumentation, Software, Gestaltung, Methoden, Modellen, Vorlagen, Marken und anderen Boeni Industries AG-Materialien einschliesslich aller damit verbundenen Immaterialgüterrechte. Es werden keine Rechte eingeräumt, ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten.
  2. Erteilt der Kunde Boeni Industries AG Feedback, Vorschläge oder Ideen zur Verbesserung, darf Boeni Industries AG diese ohne Einschränkung und Vergütung verwenden. Der Kunde erteilt Boeni Industries AG dafür eine unbefristete, weltweite, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz. Boeni Industries AG wird den Kunden ohne Erlaubnis nicht als Quelle nennen.

11. Vertraulichkeit

  1. Jede Partei kann nicht öffentliche Informationen der anderen Partei erhalten, die als vertraulich bezeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden müssen (Vertrauliche Informationen). Kundendaten und nicht öffentliche Informationen über den Dienst sind Vertrauliche Informationen.
  2. Die empfangende Partei verwendet Vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung oder Ausübung von Rechten aus diesen Bedingungen, schützt sie mindestens mit angemessener Sorgfalt und legt sie nur Mitarbeitenden, Beratern, verbundenen Unternehmen und Unterauftragsbearbeitern offen, die sie kennen müssen und vergleichbar strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.
  3. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie: (a) ohne Verletzung dieser Bedingungen öffentlich sind oder werden; (b) bereits rechtmässig und ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren; (c) rechtmässig und ohne Beschränkung von Dritten erhalten wurden; oder (d) ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden.
  4. Eine Partei darf Vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies nach Gesetz, Vorschrift oder gültiger Anordnung erforderlich ist, sofern sie vorher informiert, soweit rechtlich zulässig, und angemessen an Schutzmassnahmen mitwirkt. Diese Ziffer gilt nach Vertragsende während fünf Jahren fort; Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten bleiben geschützt, solange sie nach anwendbarem Recht vertraulich sind.

12. Datenschutz und Sicherheit

  1. Jede Partei hält anwendbares Datenschutzrecht ein. Soweit Boeni Industries AG in Kundendaten enthaltene Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt der Auftragsbearbeitungsvertrag in Anhang 1.
  2. Der Kunde ist in der Regel Verantwortlicher (oder Auftragsbearbeiter für einen anderen Verantwortlichen) für Personenbezogene Kundendaten und bestimmt die Zwecke und Mittel der Bearbeitung durch seine Nutzung und Konfiguration des Dienstes. Boeni Industries AG ist Auftragsbearbeiterin im in Anhang 1 bestimmten Umfang. Boeni Industries AG kann für Konto-, Kontakt-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Telemetriedaten, die sie für eigene legitime Zwecke des Dienstbetriebs bearbeitet, eigenständig Verantwortliche sein; hierfür gilt die Datenschutzerklärung von Boeni Industries AG.
  3. Boeni Industries AG unterhält Massnahmen, die Kundendaten vor zufälliger oder widerrechtlicher Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff schützen sollen. Keine Sicherheitsmassnahme ist absolut. Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Endgeräte, Nutzerberechtigungen, Authentifizierungseinstellungen, Konfiguration, Verbundenen Dienste und für eigene Sicherungen oder Exporte verantwortlich.

13. Freistellung

  1. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält Boeni Industries AG, deren verbundene Unternehmen, Lizenzgeber, Unterauftragsbearbeiter und Personal von Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Bussen, Sanktionen, Kosten und angemessenen Anwaltskosten frei, die entstehen aus: (a) Kundendaten; (b) einer Nutzung des Dienstes, einer KI- oder Agentenfunktion oder eines Verbundenen Dienstes durch den Kunden oder einen Autorisierten Nutzer; (c) einer vom Kunden erteilten oder autorisierten Anweisung, Konfiguration, Genehmigung oder Handlung; (d) einer Verletzung dieser Bedingungen, des Auftragsbearbeitungsvertrags oder anwendbaren Rechts durch den Kunden; oder (e) der Behauptung, Kundendaten, eine Anweisung oder die Nutzung durch den Kunden verletze Rechte oder Vertraulichkeit. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Boeni Industries AG verursacht wurde, sofern die Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden darf.
  2. Boeni Industries AG kann die Verteidigung eines Anspruchs übernehmen, wenn dies zum Schutz ihrer Interessen angemessen erforderlich ist. Andernfalls führt der Kunde die Verteidigung mit einem für Boeni Industries AG angemessen akzeptablen Rechtsbeistand und wirkt auf eigene Kosten angemessen mit. Der Kunde darf einen Vergleich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Boeni Industries AG nur schliessen, wenn dieser Boeni Industries AG vollständig und ohne Anerkennung, Zahlung oder Einschränkung freistellt.

14. Gewährleistung und Ausschlüsse

  1. Jede Partei sichert zu, zum Abschluss dieser Bedingungen berechtigt zu sein.
  2. Ausser den ausdrücklich in diesen Bedingungen enthaltenen Zusagen und im gesetzlich zulässigen Umfang werden der Dienst, Beta-Funktionen, KI-Ergebnisse und Materialien Dritter "wie besehen" und "wie verfügbar" bereitgestellt. Boeni Industries AG schliesst alle stillschweigenden Zusicherungen aus, einschliesslich Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung, Richtigkeit, Verfügbarkeit sowie unterbruchs- und fehlerfreien Betriebs.
  3. Boeni Industries AG gewährleistet nicht, dass der Dienst sämtliche Anforderungen des Kunden erfüllt, ein bestimmtes Geschäftsergebnis erzielt, jeden Fehler oder jede Bedrohung erkennt oder dass KI-generierte Ergebnisse richtig, vollständig, sicher, rechtmässig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

15. Haftung

  1. Nichts in diesen Bedingungen schliesst eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit sie nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf; dies gilt insbesondere für Haftung aus Absicht oder grober Fahrlässigkeit, soweit ein Ausschluss nach Art. 100 OR unzulässig ist.
  2. Vorbehältlich Ziffer 15.1 haftet Boeni Industries AG nicht für mittelbare, beiläufige, besondere, punitive oder Folgeschäden sowie nicht für entgangenen Gewinn, Umsatz, Geschäft, Goodwill, erwartete Einsparungen, Chancen, Daten oder Betriebsunterbruch, auch wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
  3. Vorbehältlich Ziffern 15.1 und 15.2 ist die gesamte Haftung von Boeni Industries AG aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen einschliesslich nach Ziffer 11 (Vertraulichkeit) während eines Zeitraums von zwölf Monaten auf die Beträge begrenzt, die der Kunde Boeni Industries AG für den Dienst in den zwölf Monaten unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis bezahlt hat oder schuldet. Diese Begrenzung gilt nicht für Zahlungspflichten des Kunden oder seine Verpflichtungen nach Ziffer 13 (Freistellung).
  4. Diese Ziffer beschränkt weder gesetzliche Ansprüche betroffener Personen noch eine Haftung, die nach anwendbarem Datenschutzrecht nicht rechtmässig ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
  5. Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten unabhängig von der Rechtsgrundlage eines Anspruchs im gesetzlich zulässigen Umfang.

16. Sperrung und Beendigung

  1. Der Kunde kann die Nutzung des Dienstes jederzeit einstellen. Ein geplanter Kapazitätskauf oder eine automatische Aufladung muss über den anwendbaren Ablauf gekündigt werden. Die Einstellung der Nutzung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gekaufter Kapazität, ausser soweit dies gesetzlich oder im anwendbaren Angebot vorgesehen ist.
  2. Boeni Industries AG kann den Dienst oder einzelne Zugriffe sofort sperren, beschränken oder deaktivieren, wenn dies zum Schutz des Dienstes, der Kundendaten, anderer Nutzer oder Dritter, zur Untersuchung vermuteten Missbrauchs, zur Einhaltung von Recht, Sanktionen, einer gültigen Behördenanordnung oder Anforderungen Dritter, bei Zahlungsverzug oder zum Schutz der Sicherheits-, rechtlichen, geschäftlichen oder Reputationsinteressen von Boeni Industries AG angemessen erforderlich ist. Soweit praktikabel, informiert Boeni Industries AG und gibt Gelegenheit zur Behebung. Der Kunde bleibt für fällige Beträge sowie angemessene Kosten für Reaktivierung, Support oder Behebung verantwortlich.
  3. Jede Partei kann diese Bedingungen wegen einer wesentlichen Verletzung kündigen, wenn diese nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird. Dies gilt nicht, wenn eine Behebung nicht angemessen möglich ist oder eine sofortige Sperrung oder Kündigung nach Ziffer 16.2 gerechtfertigt ist. Boeni Industries AG kann bei Fehlen einer separat vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen und bei Zahlungsverzug sofort kündigen, wenn dieser nach Mitteilung während 10 Tagen nicht behoben wurde.
  4. Bei Vertragsende endet das Recht des Kunden auf Zugang und Nutzung des Dienstes. Auf Anfrage des Kunden vor Vertragsende oder während der Aufbewahrungsfrist stellt Boeni Industries AG Kundendaten, soweit technisch möglich, in einem gebräuchlichen Format zum Export bereit. Boeni Industries AG ist nicht verpflichtet, Daten in ein besonderes Format umzuwandeln, zusammenzuführen, wiederherzustellen oder bereitzustellen, und kann für nicht standardmässige Export- oder Übergangsunterstützung Gebühren verlangen. Soweit ein Bestellformular keine andere Frist vorsieht, bewahrt Boeni Industries AG Kundendaten während 30 Tagen nach Vertragsende auf, damit der Kunde einen Export verlangen kann; danach löscht oder anonymisiert Boeni Industries AG sie nach ihren Löschprozessen. Gesetzlich erforderliche Aufbewahrung sowie angemessene Erfordernisse für Backups, Sicherheit, Streitigkeiten oder Prüfungen bleiben vorbehalten. Gelöschte Daten können während einer beschränkten Zeit in Backups verbleiben, bis diese überschrieben werden, und werden nur für die Notfallwiederherstellung wiederhergestellt.
  5. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, gelten fort, insbesondere Ziffern 6, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16.4, 17, 18 und 19.

17. Mitteilungen

  1. Mitteilungen an Boeni Industries AG sind an hello@corelineos.com und bei formellen rechtlichen Mitteilungen an Boeni Industries AG, Sihleggstrasse 23, CH-8832 Wollerau, Schweiz, zu richten.
  2. Boeni Industries AG kann Mitteilungen an die administrative oder für Abrechnungen hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden, über den Dienst oder an die hinterlegte Postadresse senden. Elektronische Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie abgesendet wurden, sofern der Absender keine Fehlermeldung über die Nichtzustellung erhält. Postsendungen gelten drei Geschäftstage nach Aufgabe innerhalb der Schweiz bzw. sieben Geschäftstage nach Aufgabe ins Ausland als zugegangen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese Bedingungen und daraus entstehende ausservertragliche Verpflichtungen unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte am Sitz der Boeni Industries AG in Wollerau, Kanton Schwyz, Schweiz, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

19. Einhaltung von Gesetzen

  1. Der Kunde hält alle für seine Nutzung des Dienstes anwendbaren Gesetze ein, einschliesslich Exportkontroll-, Sanktions-, Anti-Korruptions-, Geldwäscherei-, Datenschutz- und sektorspezifischen Vorschriften. Der Kunde sichert zu, dass weder er noch eine über ihn zugriffsberechtigte Person Sanktionen oder Beschränkungen unterliegt, welche die Bereitstellung des Dienstes durch Boeni Industries AG verbieten.
  2. Boeni Industries AG kann alle Massnahmen treffen, die sie vernünftigerweise zur Einhaltung anwendbaren Rechts, von Sanktionen oder Anforderungen Dritter für erforderlich hält, ohne Haftung vorbehaltlich Ziffer 15 und zwingenden Rechts.

20. Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde darf diese Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Boeni Industries AG weder durch Gesetzeswirkung noch auf andere Weise abtreten oder übertragen. Boeni Industries AG darf diese Bedingungen an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit Fusion, Reorganisation, Unternehmens- oder Vermögensverkauf oder einer ähnlichen Transaktion abtreten oder übertragen, sofern die Nachfolgerin die betreffenden Verpflichtungen übernimmt.
  2. Keine Partei haftet für Verzögerung oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen ausserhalb ihres angemessenen Einflussbereichs; Zahlungspflichten bleiben ausgenommen. Die betroffene Partei bemüht sich angemessen um Minderung der Auswirkungen.
  3. Diese Bedingungen, ein anwendbares Bestellformular und Anhang 1 bilden die vollständige Vereinbarung über den Dienst und ersetzen frühere Besprechungen oder Vereinbarungen dazu. Bedingungen in einer Bestellung oder einem ähnlichen Kundendokument gelten nicht, ausser Boeni Industries AG nimmt sie ausdrücklich schriftlich an.
  4. Ist eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar, wird sie im erforderlichen Mindestumfang angepasst oder abgetrennt; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Ein Verzicht bedarf der Schriftform und gilt nur für den konkreten Fall. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung ist kein Verzicht.
  5. Überschriften dienen nur der Übersicht. Bei Abweichungen zwischen dieser deutschen Fassung und einer englischen Fassung ist die englische Fassung massgebend, sofern eine separat unterzeichnete Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

21. Versionsgeschichte

VersionVeröffentlichtGültig abZusammenfassung der Änderung
1.0.022. August 202622. August 2026Erste öffentliche Nutzungsbedingungen einschliesslich Auftragsbearbeitungsvertrag.
1.1.022. August 202621. September 2026Präzisierungen zu Dienständerungen, Zahlungen, Durchsetzung, Haftung, Sperrung, Compliance, Export und Auftragsbearbeitungsvertrag.
1.2.029. August 202628. September 2026Präzisierung, dass gekaufte Kapazität nicht übertragbare, nicht gegen Bargeld einlösbare vorausbezahlte Coreline OS SaaS-Kapazität ist und nicht für Produkte oder Dienste Dritter verwendet werden darf.

Anhang 1 — Auftragsbearbeitungsvertrag

Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) ist Bestandteil der Bedingungen. Er gilt, wenn Boeni Industries AG Personenbezogene Kundendaten als Auftragsbearbeiterin nach dokumentierten Weisungen des Kunden bearbeitet. Er soll Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, Art. 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen.

A. Begriffe und Rollen

  1. Personenbezogene Kundendaten sind Personendaten in Kundendaten, die Boeni Industries AG im Auftrag des Kunden bearbeitet.
  2. Der Kunde ist Verantwortlicher für Personenbezogene Kundendaten oder Auftragsbearbeiter für seinen Verantwortlichen; Boeni Industries AG ist Auftragsbearbeiterin. Ist der Kunde Auftragsbearbeiter, bestätigt er, dass die Weisungen und dieser ABV durch den betreffenden Verantwortlichen autorisiert sind und er seine eigenen Pflichten als Auftragsbearbeiter erfüllt.
  3. Dokumentierte Weisungen des Kunden sind diese Bedingungen, dieser ABV, das anwendbare Bestellformular, die Nutzung und Konfiguration des Dienstes durch den Kunden sowie weitere damit vereinbare schriftliche Weisungen. Boeni Industries AG informiert den Kunden, wenn eine Weisung anwendbares Datenschutzrecht verletzt, es sei denn, eine gesetzliche Vorschrift verbietet diese Information.

B. Angaben zur Bearbeitung

GegenstandBeschreibung
Gegenstand der BearbeitungBereitstellung, Betrieb, Support, Sicherheit und Wartung des Dienstes für den Kunden. Eine Weiterentwicklung auf Grundlage Personenbezogener Kundendaten erfordert eine gesonderte dokumentierte Weisung des Kunden; die Nutzung aggregierter oder de-identifizierter Informationen richtet sich nach den Bedingungen.
DauerVertragsdauer zuzüglich Aufbewahrungs- und Löschfrist gemäss Ziffer 16.4 der Bedingungen, sofern anwendbares Recht keine längere Aufbewahrung verlangt.
Art und ZweckHosting, Speicherung, Organisation, Abruf, Übermittlung, Analyse, Automatisierung, Erzeugung konfigurierter Ergebnisse, Support, Sicherheitsüberwachung, Backup und Löschung, soweit dies zur Bereitstellung des Dienstes und zur Befolgung dokumentierter Weisungen erforderlich ist.
Kategorien betroffener PersonenPersonen, deren Daten der Kunde oder seine Autorisierten Nutzer über den Dienst übermitteln oder zugänglich machen; dies können Mitarbeitende, Auftragnehmende, Kunden, Interessenten, Lieferanten, Geschäftskontakte, Endnutzer und andere für den Betrieb des Kunden relevante Personen sein.
Kategorien von PersonendatenVom Kunden bestimmte Daten; dies können Identitäts-, Kontakt-, Beschäftigungs-, Geschäfts-, Transaktions-, technische, Nutzungs-, Inhalts-, Prompt-, Datei- und Daten verbundener Dienste sein. Der Kunde darf besonders schützenswerte Personendaten oder besondere Kategorien personenbezogener Daten nur übermitteln, wenn der Dienst hierfür konfiguriert und rechtmässig geeignet ist.

C. Pflichten von Boeni Industries AG

  1. Boeni Industries AG bearbeitet Personenbezogene Kundendaten nur nach dokumentierten Weisungen des Kunden, sofern nicht anwendbares Recht eine andere Bearbeitung verlangt. In diesem Fall informiert Boeni Industries AG den Kunden vor der Bearbeitung, soweit das Recht diese Information nicht verbietet.
  2. Boeni Industries AG stellt sicher, dass zur Bearbeitung Personenbezogener Kundendaten befugte Personen angemessenen Vertraulichkeitspflichten unterliegen.
  3. Boeni Industries AG trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Bearbeitung sowie der Risiken für Personen. Dazu gehören je nach Bedarf Zugriffskontrolle, Authentifizierung, Mandantentrennung, Verschlüsselung bei der Übertragung, Protokollierung, Schwachstellenmanagement, Backup- und Wiederherstellungsverfahren sowie kontrollierter Betriebszugriff.
  4. Unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung und der Boeni Industries AG verfügbaren Informationen unterstützt Boeni Industries AG den Kunden angemessen bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen mit Behörden sowie bei Sicherheits- und Meldepflichten. Für Unterstützung ausserhalb des normalen Betriebs des Dienstes kann Boeni Industries AG angemessene Gebühren verlangen.
  5. Boeni Industries AG benachrichtigt den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, nachdem sie von einer Verletzung der Datensicherheit Kenntnis erlangt hat, die Personenbezogene Kundendaten betrifft, und stellt die verfügbaren Informationen bereit, die der Kunde vernünftigerweise zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten benötigt.
  6. Bei Vertragsende löscht oder gibt Boeni Industries AG Personenbezogene Kundendaten nach Ziffer 16.4 der Bedingungen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

D. Unterauftragsbearbeiter

  1. Der Kunde erteilt Boeni Industries AG die allgemeine schriftliche Genehmigung, Unterauftragsbearbeiter für den Dienst einzusetzen. Boeni Industries AG stellt sicher, dass ein Unterauftragsbearbeiter schriftlichen Verpflichtungen unterliegt, die materiell mit diesem ABV übereinstimmen, und bleibt für die Erfüllung der übertragenen Bearbeitung verantwortlich.
  2. Die aktuellen wesentlichen Unterauftragsbearbeiter und Bearbeitungsorte von Boeni Industries AG sind in ihrer Datenschutzerklärung oder in anderen aktuellen, dem Kunden zugänglich gemachten Informationen über Unterauftragsbearbeiter benannt. Boeni Industries AG darf Unterauftragsbearbeiter beiziehen oder ersetzen und wird, soweit anwendbares Recht oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden dies verlangt, über einen wesentlichen neuen Unterauftragsbearbeiter angemessen vorab informieren. Der Kunde kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung nur aus begründeten und dokumentierten Datenschutzgründen widersprechen. Die Parteien suchen nach Treu und Glauben eine angemessene Lösung. Ist keine Lösung verfügbar, kann der Kunde nur den betroffenen Dienst vor Beginn der Bearbeitung durch den neuen Unterauftragsbearbeiter ohne Vertragsstrafe kündigen; bereits geschuldete Beträge bleiben vorbehalten.

E. Prüfungen und Informationen

  1. Auf angemessene schriftliche Anfrage, höchstens einmal jährlich, stellt Boeni Industries AG Informationen bereit, die vernünftigerweise zum Nachweis der Einhaltung dieses ABV erforderlich sind. Boeni Industries AG kann diese Pflicht durch aktuelle unabhängige Prüfberichte, Zertifizierungen, Zusammenfassungen, Fragebogen oder andere dokumentarische Informationen erfüllen. Der Kunde darf eine Prüfung nur durchführen, wenn diese Informationen nicht ausreichen oder eine zuständige Behörde sie verlangt. Die Prüfung erfolgt mit mindestens 60 Tagen vorheriger schriftlicher Ankündigung, soweit angemessen aus der Ferne, während üblicher Geschäftszeiten, ohne unangemessene Betriebsstörung sowie unter Einhaltung von Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen.
  2. Prüfungen sind durch einen unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer durchzuführen. Sie dürfen weder Informationen anderer Kunden einsehen noch Produktionssysteme penetrieren, Sicherheitstests durchführen oder die Dienstsicherheit beeinträchtigen. Der Kunde trägt seine eigenen Prüfungskosten und ersetzt Boeni Industries AG deren angemessene Kosten für Prüfungsunterstützung.

F. Internationale Bekanntgaben

  1. Personenbezogene Kundendaten werden in der Schweiz gehostet, sofern nicht anders vereinbart oder durch einen vom Kunden ausgewählten Verbundenen Dienst erforderlich. Boeni Industries AG darf Personenbezogene Kundendaten nur in Staaten ausserhalb der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums bekanntgeben, wenn dies nach anwendbarem Datenschutzrecht zulässig ist und die erforderlichen Garantien bestehen.
  2. Erfordert eine Bekanntgabe vertragliche Garantien, beziehen die Parteien die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für Übermittlungen von Verantwortlichen an Auftragsbearbeiter bzw. von Auftragsbearbeitern an Auftragsbearbeiter ein, soweit anwendbar und mit den für schweizerisches Recht erforderlichen Anpassungen, oder einen anderen gültigen Übermittlungsmechanismus. Der Kunde ermächtigt Boeni Industries AG, soweit rechtlich zulässig, solche Garantien mit Unterauftragsbearbeitern im Namen des Kunden abzuschliessen.

G. Vorrang

Widerspricht dieser ABV den Bedingungen hinsichtlich der Bearbeitung Personenbezogener Kundendaten, geht dieser ABV vor. Keine Bestimmung dieses ABV verpflichtet eine Partei zu einem Handeln entgegen anwendbarem Datenschutzrecht.

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